Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg für das Jahr 2023

Aufgrund der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 VWGemO, Art. 40 ff. KommZG, sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO ) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg folgende Haushaltssatzung:

§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan 2023 wird hiermit festgesetzt.
Er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.113.000 €
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit  178.000 €
ab.

§ 2
Kredite werden nicht aufgenommen.

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4
Verwaltungsumlage

  1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2023 auf 2.709.504 € festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen.
  2. Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30.06.2022 auf 9.408 Einwohner festgesetzt.
  3. Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 288,00 € festgesetzt.

Investitionsumlage

Im Jahr 2023 wird keine Investitionsumlage festgesetzt.

§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 520.000 € festgesetzt.

§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.

Weidenberg, 10. Juli 2023
Hans Wittauer
Gemeinschaftsvorsitzender