Aufgrund der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 VWGemO, Art. 40 ff. KommZG, sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO ) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan 2023 wird hiermit festgesetzt.
Er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.113.000 €
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 178.000 €
ab.
§ 2
Kredite werden nicht aufgenommen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Verwaltungsumlage
- Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2023 auf 2.709.504 € festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen.
- Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30.06.2022 auf 9.408 Einwohner festgesetzt.
- Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 288,00 € festgesetzt.
Investitionsumlage
Im Jahr 2023 wird keine Investitionsumlage festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 520.000 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.
Weidenberg, 10. Juli 2023
Hans Wittauer
Gemeinschaftsvorsitzender