Hecken und Sträucher im öffentlichen Verkehrsraum

Hinweis für alle Bürgerinnen und Bürger

Durch in den Straßenraum hineinragende Hecken, Sträucher und Äste kommt es vielerorts zu vermeidbaren Behinderungen und Verkehrsgefährdungen, da insbesondere Verkehrszeichen oft nicht rechtzeitig wahrgenommen werden können oder Ver- und Entsorgungsfahrzeuge (LKW) in Ästen Schäden an Aufbauten oder Spiegeln davontragen.

Gehsteige können oft nicht mehr mit Kinderwägen benutzt werden und zwingen die Fußgänger zum Ausweichen auf die Straße.
Dies wäre bei einer regelmäßigen Überprüfung und ggf. Entfernung des Bewuchses an den Grundstücken leicht zu vermeiden.

Wir weisen alle Grundstückseigentümer darauf hin, dass Sie bei Schadensfällen an Fahrzeugen oder Personen, die durch in den Lichtraum der Straßen oder Gehwege hineinragenden Äste und Zweige verursacht werden, haftbar gemacht werden können.

Bedenken Sie bitte auch, dass teilweise Lieferverkehr und insbesondere die Abfallentsorgungsfahrzeuge die ordnungsgemäße Leerung bzw. Anlieferung zu den Grundstücken von einer problemlosen Zufahrt, die nicht durch Hecken oder Bäume behindert wird, abhängig machen.

Wir bitte deshalb, Ihre Grundstücke zu kontrollieren und einen Rückschnitt aller Gehölze bis zur Grundstücksgrenze vorzunehmen.

Lichtraumprofil Bäume und Sträucher

Sollten Bäume oder Sträucher über den Gehweg oder die öffentliche Straße ragen, ist ein Lichtraumprofil, wie Sie es aus beiliegender Grafik entnehmen können, einzuhalten, d.h. aller Bewuchs unter diesem Höhenmaß ist zu entfernen. Verantwortlich dafür ist der Grundstückseigentümer aus dessen Grundstück der Bewuchs stammt.

Auf die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung und des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes wird verwiesen.

Weidenberg, Februar 2023
Hans Wittauer
Gemeinschaftsvorsitzender