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Herzlich willkommen auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg

Hier finden Sie alle Infos rund um die Verwaltungsgemeinschaft und Ihre vier Mitgliedsgemeinden Emtmannsberg, Kirchenpingarten, Seybothenreuth und Markt Weidenberg.

>> Hier kommen Sie direkt zu den neuesten amtlichen Bekanntmachungen und Informationen aus dem Rathaus und dem Bauamt.

>> Eine persönliche Vorsprache im Einwohnermeldeamt, Passamt und Standesamt ist nur mit einer vorherigen Terminvereinbarung möglich. Hier kommen Sie direkt zum Einwohnermeldeamt, Passamt und Standesamt sowie zu den Informationen des Bürgerserviceportals.


 

Aktuelles

Flurneuordnung Emtmannsberg-Schamelsberg
Gemeinde Emtmannsberg, Markt Weidenberg, Landkreis Bayreuth

Neuwahl der ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder und ihrer Stellvertreter
(§ 21 Abs. 3 des Flurbereinigungsgesetzes - FlurbG -, Art. 4 Abs. 3 Satz 1, 2 und 5 Abs. 4 Satz 1 des Gesetzes zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes - AGFlurbG -)

Das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Gemeindegebiet unterliegt einer gemeindlichen Jahresaufwandsteuer nach Maßgabe der entsprechenden Satzung. Maßgebend ist das Kalenderjahr. Die Steuerpflicht entfällt, wenn ihre Voraussetzungen nur in weniger als drei aufeinander folgenden Kalendermonaten erfüllt werden.

Definition einer Gewässerkulisse für Gewässerrandstreifen bzw. vertiefte Überprüfung der Gew.III-Kulisse
Seit dem 1. August 2019 besteht laut Bayerischem Naturschutzgesetz (Art. 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3) ein gesetzliches Verbot der acker- und gartenbaulichen Nutzung auf Gewässerrandstreifen. Zur Unterstützung der Landwirte und zur Einschätzung hinsichtlich der Notwendigkeit von Gewässerrandstreifen wurde in einem ersten Schritt eine Gewässerkulisse für die Gewässer erster und zweiter Ordnung erstellt. Nun soll diese Kulisse durch die Wasserwirtschaftsverwaltung auch für Gewässer dritter Ordnung erarbeitet werden.