Wichtige Information zu Feuerwehreinsätzen aus Anlass von Starkregen oder Hochwasser

– Feuerwehr ist kein Hausmeisterdienst! -

Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,
Bedingt durch die zunehmenden Starkregenereignisse auch in unserer Region werden die Feuerwehren in erheblichem Maße zu Unwettereinsätzen nach Notru-fen aus der Bevölkerung alarmiert.
Die Eigenart dieser Unwettereinsätze bringen oft lange Einsatzzeiten und einen hohen Materialverbrauch und somit Kosten für die Allgemeinheit mit sich.
Der Zeitraum, den die zu 100% ehrenamtlichen Einsatzkräfte von ihrem Arbeitsplatz im Feuerwehreinsatz verbringen, wird von den Arbeitgebern im Rahmen des Lohnkostenersatzes an die Gemeinden in Rechnung gestellt. Der kann je nach Einsatzhäufigkeit- und Dauer schnell im hohen fünfstelligen Eurobereich pro Jahr liegen.

Die hohen Unterhaltskosten für die kommunale Sicherheitseinrichtung „Feuerwehr“, das Ehrenamt an sich und die rechtlichen Hintergründe zu den pflicht- und freiwilligen Tätigkeiten der Feuerwehr werden in der Öffentlichkeit selten hinterfragt oder bewusst wahrgenommen.

Deshalb möchten wir Sie darüber informieren und aufklären, wo die Trennlinien zwischen Pflicht und freiwilligen Leistungen, trotz Alarmierung oder Ihrem abgesetzten Notruf, verlaufen.
Dies ist auch verbunden mit unserem Appell an Sie persönlich „Sorgen Sie bitte vor und ergreifen Sie Selbstschutzmaßnahmen gegen Starkregen, Hochwasser oder Stromausfall!“

Beispiel Starkregen oder Hochwassereinsätze:
Die Feuerwehren haben technische Hilfe bei Unglücksfällen oder Notständen zu leisten. Unglücksfall ist jedes unvermittelt, ohne z.B. Unwetterwarnung, eintretende Ereignis, das einem nicht nur unbedeutenden Schaden verursacht oder erhebliche Gefahren für Menschen oder Sachen bedeutet. Ein Notstand liegt vor, wenn die Allgemeinheit bedroht ist, z.B. bei auslaufenden Gefahrstoffen.
Die gemeindlichen freiwilligen Feuerwehren leisten in diesen Fällen aber nur dann technische Hilfe, wenn am Tätigwerden der Feuerwehr ein öffentliches Interesse besteht. Dies ist nur dann anzunehmen, wenn Selbsthilfe einschließlich gewerblicher Leistung ausscheidet, wenn Gefahr in Verzug ist, eigene Fachkenntnisse fehlen, oder spezielle technische Geräte, die nur die Feuerwehr vorhält, fehlen. Dann spricht man von einem Pflichteinsatz!

Handelt es sich dagegen lediglich um eine freiwillige Leistung im ausschließlich privatem Interesse einer die Feuerwehr in Anspruch nehmenden Person, beispielsweise im Fall des Auspumpens eines infolge heftiger Regenfälle vollgelaufenen Kellers ohne Gefahr für die Allgemeinheit (Trinkwasser), so liegt kein Pflichteinsatz nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz vor!
Weiter ist jede Person, die von Hochwasser betroffen sein kann, im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren nach § 5 Wasserhaushaltsgesetz verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zu treffen, um den Schaden am Haus oder Grundstück zu vermeiden oder zu minimieren.

Hier kann als zumutbares Vorsorgemittel im Sinne der Eigenvorsorgeverpflichtung auch schon die Anschaffung einer Schmutzwasser-Tauchpumpe mit Schlauchmaterial, die Einlagerung von Sandsäcken oder das Installieren einer Unwetter-Warn-App am Smartphone sowie der Abschluss einer Versicherung ein wirksames Mittel darstellen.

Diese Verpflichtung ist vielen Grundstückseigentümern nicht bekannt, weshalb dann relativ ohne lange zu zögern der Notruf 112 gewählt wird, obwohl Selbsthilfe oder Vorsorge möglich gewesen wären.

Bei den jüngsten Einsätzen wurden zum Teil Keller mit ca. 5-10 cm Wasserstand mit Industrienasssaugern und Wasserschiebern gereinigt, was definitiv nicht zu den Pflichtaufgaben der Feuerwehr zählt und in Zukunft in dieser Form nicht mehr kostenlos oder nicht mehr geleistet werden kann!

Die zuständige Führungskraft der gemeindlichen Feuerwehr beurteilt die Gefahrenlage fachlich und weist künftig im Falle von freiwilligen Leistungen jedoch konsequent den Hauseigentümer an der Einsatzstelle auf die Kostenpflicht und die Abgabe einer Einwilligungserklärung zur Kostenübernahme hin.

Mittlerweile ist es zur Gewohnheit geworden und bekannt, dass es im Winter oder im Sommer zu Starkregen- oder Hochwasserereignissen kommen kann, in den Medien wird z.B. ausreichend lange vorher vor Starkregen -und Gewittern gewarnt, oder es ist aus Erfahrungen bekannt, an welchen Stellen Gräben, Kanäle, Bäche oder auch Freiflächen hohe Wassermassen nicht mehr ableiten werden.

Die Kommunen werden alles in ihren Möglichkeiten stehende unternehmen, um das Ihnen bekannte ehrenamtliche Gefahrenabwehrsystem „Feuerwehr“ zu unterhalten und auszurüsten, um Ihnen Hilfe in Notfällen schnell und fachlich kompetent zukommen zu lassen.

Ergreifen Sie jedoch bitte auch selbst Vorsorgemaßnahmen und informieren Sie sich über die Ihnen zur Verfügung stehenden Mittel zum Selbstschutz in Notfällen, dann werden echte Notfälle gemeinsam entscheidend abgemildert und Schäden minimiert.

Zur fachlichen Beratung steht Ihnen das Ordnungsamt der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg für alle deren Mitgliedsgemeinden zu den Dienstzeiten gerne unterstützend zur Seite.

Vielen Dank für Ihr Mitwirken!
Ihre Bürgermeister
der VG-Mitgliedsgemeinden