Die Geburt eines Kindes ist bei demjenigen Standesamt anzuzeigen, in dessen Zuständigkeitsbereich der Geburtsort liegt.
Hausgeburt
Wenn Ihr Kind hier bei uns bei einer Hausgeburt zur Welt kommt, müssen Sie uns die Geburt innerhalb einer Woche melden.
Legen Sie uns dazu die ausgefüllte und unterschriebene Geburtsanzeige im Original vor. Sie bekommen das Dokument von der Hebamme. Außerdem brauchen wir je nach individuellem Fall weitere Unterlagen.
Welche das sind, erfahren Sie bei persönlicher Rücksprache bei uns im Standesamt.
Geburt im Ausland
Wer im Ausland geboren wurde, kann unter bestimmten Bedingungen im Geburtenregister des Standesamtes Weidenberg geführt werden.
Wenn Sie im Ausland geboren sind und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen kann Ihre Geburt im deutschen Geburtenregister beurkundet werden. Gleiches gilt für Ihr im Ausland geborenes Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit. Sie müssen dauerhaft in der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg oder Warmensteinach wohnen oder hier Ihren letzten Wohnsitz in Deutschland gehabt haben.
Setzen Sie sich gern mit uns in Verbindung - wir beraten Sie gerne!