Rathaus Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg

Amtliche Bekanntmachungen

Bekanntmachung einer Auslegung

Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg für den Markt Weidenberg u. den Gemeinden Emtmannsberg, Kirchenpingarten u. Seybothenreuth

Dorferneuerung Neunkirchen a. Main
Markt Weidenberg, Landkreis Bayreuth

Verwendungsnachweis der Teilnehmergemeinschaft Neunkirchen a. Main

Bekanntmachung

Das oben genannte Verfahren soll abgeschlossen werden.
Der Flurbereinigungsplan steht unanfechtbar fest. Die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen sind fertig gestellt und abgerechnet. Die Förderung mit öffentlichen Mitteln ist abgeschlossen.

Die Teilnehmergemeinschaft Neunkirchen a. Main hat am 22.04.2024 einen Verwendungsnachweis über die Finanzierung der Ausführungskosten erstellt. Er ist in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg, vom 09.07.2024 mit 23.07.2024 ausgelegt und kann dort während der Dienststunden eingesehen werden.

Weidenberg 20. Juni 2024
Hans Wittauer
Erster Bürgermeister des Marktes Weidenberg
Gemeinschaftsvorsitzender Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg
 

Verordnung über die Änderung des Regionalplans Oberfranken-Ost: Vorgezogene Fortschreibung des Teilkapitels 6.5.2 Windenergie; Neuausweisung von Vorranggebieten für Windenergieanlagen; Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands Oberfranken-Ost (5) hat am 06.05.2024 die Einleitung des Beteiligungsverfahrens zur vorgezogenen Fortschreibung des Teilkapitels 6.5.2 Windenergie zur Neuausweisung von Vorranggebieten für Windenergieanlagen beschlossen.

Die vorgezogene Fortschreibung des Teilkapitels 6.5.2 Windenergie des Regionalen Planungsverbandes Oberfranken-Ost befasst sich mit der geplanten Neuausweisung bzw. Erweiterung folgender Vorranggebiete für Windenergieanlagen:
-    VRG 252 Hüll-Ost Erweiterung, VRG 5278 Hufeisen-Waldhaus-West, VRG 5284 Bernheck-Nordwest, VRG 5285 Ottenhof-Nord (Stadt Betzenstein, Markt Plech, gemeindefreies Gebiet)
-    VRG 5232 Körzendorf-Nordost, VRG 5238 Körzendorf-Ost (Gemeinden Ahorntal, Hummeltal, gemeindefreies Gebiet)
-    VRG 5256 Schnabelwaid-Südost (Markt Schnabelwaid)
-    VRG 5214 Zeulenreuth-Nordwest (Gemeinden Speichersdorf, Kirchenpingarten)
-    VRG 124 Seidwitz-Nordost Erweiterung (Stadt Creußen)
-    VRG 125 Lindenhardt-Nord Erweiterung (Stadt Creußen, Gemeinde Haag)
-    VRG 5205 Hollfeld-Ost (Stadt Hollfeld)
-    VRG 5164 Harsdorf-Nordwest (Gemeinde Harsdorf)
-    VRG 5059 Martinlamitz-Nordost (Stadt Schwarzenbach a.d.Saale)

Nach § 9 Abs. 2 ROG n.F. i. V. m. Art. 16 BayLplG ist die Öffentlichkeit zu beteiligen und Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplans, zu seiner Begründung und zum Umweltbericht zu geben.

Der Planentwurf wird in der Zeit vom 17. Juni 2024 bis einschließlich 26. Juli 2024 auf den Internetseiten des Regionalen Planungsverbandes Oberfranken-Ost unter www.oberfranken-ost.de und der Regierung von Oberfranken unter www.reg-ofr.de/frp eingestellt.
Bis zum Ablauf der Auslegungsfrist besteht Gelegenheit zur Äußerung gegenüber dem Regionalen Planungsverband Oberfranken-Ost, Geschäftsstelle Landratsamt Hof, Schaumbergstraße 14, 95032 Hof.

Gem. § 9 ROG Abs. 2 n. F. sollen die Stellungnahmen elektronisch unter dem Link www.planungsverband-oberfranken-ost.de/beteiligungsverfahren-windenergie/ übermittelt werden.

Gleichzeitig wird der Planentwurf gemäß § 9 Abs. 2 Satz 5 ROG n. F. bei der Regierung von Oberfranken – Höhere Landesplanungsbehörde- (Ludwigstraße 20, 95444 Bayreuth, Zimmer K 204, Tel.: 0921 / 604-1493, landesplanung@reg-ofr.bayern.de) und bei der Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes Oberfranken-Ost (Landratsamt Hof, Schaumbergstr. 14, 95032 Hof, 1. Stock, Zimmer 144, geschaeftsstelle@oberfranken-ost.de, Tel.: 09281 / 57-311) während der Besuchszeiten öffentlich ausgelegt. Empfehlenswert ist eine vorherige Terminvereinbarung per E-Mail oder Telefon.

Mit Ablauf der Frist sind gemäß Art. 16 Abs. 2 Satz 4 BayLplG alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf privatrechtlichen Titeln beruhen.

Das Ergebnis des Beteiligungsverfahrens (Beschluss des Regionalen Planungsverbandes einschließlich Regionalplanentwurf) wird gemäß Art. 2 Abs. 1 Nr. 4 BayLplG i. V. m § 3 Abs. 1 Nr. 4a ROG n.F. in einem Protokoll festgehalten, das im Internet veröffentlicht und bei der Regierung von Oberfranken – Höhere Landesplanungsbehörde ausgelegt wird.

Hinweis: Rechtsansprüche werden durch die Einbeziehung der Öffentlichkeit nicht begründet (Art. 16 Abs. 1 Satz 3 BayLplG).

Hof, 04. Juni 2024
Regionaler Planungsverband Oberfranken-Ost
Dr. Oliver Bär
Verbandsvorsitzender

 

Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg für das Haushaltsjahr 2024

Die Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg hat die Haushaltssatzung für das Rechnungsjahr 2024 beschlossen. Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft. Der Haushaltsplan 2024 liegt vom Tage nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an eine Woche, die Haushaltssatzung während des ganzen Jahres in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, 95466 Weidenberg, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereit. Das Landratsamt Bayreuth hat als Rechtsaufsichtsbehörde die erforderlichen Genehmigungen mit Schreiben vom 07.02.2024
Nr. 20–941/39 erteilt.

Weidenberg, 09.02.2024
Hans Wittauer 
Gemeinschaftsvorsitzender

Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg für das Jahr 2024

Aufgrund der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 VWGemO, Art. 40 ff. KommZG, sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO ) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg folgende

Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan 2024 wird hiermit festgesetzt.
Er schließt
    im Verwaltungshaushalt
    in den Einnahmen und Ausgaben mit        3.246.622 €
    im Vermögenshaushalt
    in den Einnahmen und Ausgaben mit           215.500 €
ab.    

§ 2

Kredite werden nicht aufgenommen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Verwaltungsumlage
1) Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2024 auf 2.834.572 € festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen.
2) Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30.06.2023 auf 9.386 Einwohner festgesetzt.
3) Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 302,00 € festgesetzt.

Investitionsumlage
Im Jahr 2024 wird keine Investitionsumlage festgesetzt.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 540.000 € festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.

Weidenberg, 09.02.2024
Hans Wittauer
Gemeinschaftsvorsitzender 
 

Bekanntmachung und Ladung - Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken

Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken

Flurneuordnung Emtmannsberg-Schamelsberg
Gemeinde Emtmannsberg, Markt Weidenberg, Landkreis Bayreuth

Neuwahl der ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder und ihrer Stellvertreter 
(§ 21 Abs. 3 des Flurbereinigungsgesetzes - FlurbG -, Art. 4 Abs. 3 Satz 1, 2 und 5 Abs. 4 Satz 1 des Gesetzes zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes - AGFlurbG -)
 

Bekanntmachung und Ladung
Die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet Emtmannsberg-Schamelsberg gehörenden Grundstücke und die ihnen gleichstehenden Erbbauberechtigten werden hiermit zur Teilnehmerversammlung geladen.

Diese findet unter der Leitung des Amtes für Ländliche Entwicklung Oberfranken statt am:

Dienstag, 26.03.2024, um 19:30 Uhr,
Ort: Bürgersaal Schloss Emtmannsberg, Schlosshof 10, 95517 Emtmannsberg

Tagesordnung
1.    Information zum Stand des Verfahrens
2.    Erläuterung der Aufgaben des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft und des Wahlverfahrens
3.    Neuwahl ehrenamtlicher Vorstandsmitglieder und ihrer Stellvertreter
4.    Allgemeine Aussprache

Der Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft. Er soll das volle Vertrauen der Teilnehmer am Verfahren besitzen. Wünschenswert ist deshalb, dass sich möglichst viele Teilnehmer an der Neuwahl des Vorstandes beteiligen.

Das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken hat die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Vorstandes und deren Stellvertreter auf je 6 festgesetzt.

Jeder stimmberechtigte Teilnehmer oder Bevollmächtigte kann somit als Mitglied und Stellvertreter insgesamt 12 Personen wählen. Sie werden auf die Dauer von sechs Jahren gewählt; eine Wiederwahl ist zulässig.

Um eine angemessene Vertretung der einzelnen Ortsfluren sicherzustellen, wurde durch das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken für die gruppenmäßige Zusammensetzung des Vorstandes bestimmt, dass im Verfahren

je 3 Vorstandsmitglieder und Stellvertreter für die Ortsfluren Emtmannsberg und Pirschling sowie
je 3 Vorstandsmitglieder und Stellvertreter für die Ortsfluren Schamelsberg und Haselhöhe
zu wählen sind.

Wahlberechtigt sind nur Teilnehmer. Die Teilnehmer sind die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke. Erbbauberechtigte stehen den Eigentümern gleich (§ 10 Nr. 1 FlurbG). Jeder Teilnehmer hat eine Stimme. Gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Gemeinschaftliche Eigentümer sind nur stimmberechtigt, wenn von allen abwesenden Miteigentümern eine schriftliche Vollmacht vorliegt. Wenn Ehepartner gemeinschaftliches Eigentum haben, brauchen diese ebenfalls eine schriftliche Vollmacht des abwesenden Ehepartners. Einigen sich gemeinschaftliche Eigentümer nicht über die Stimmabgabe, so müssen sie von der Wahl ausgeschlossen werden.

Die Vertretung durch Bevollmächtigte ist zulässig. Bevollmächtigte haben in der Versammlung eine schriftliche Vollmacht vorzulegen. Zu beachten ist jedoch, dass nach § 21 Abs. 3 FlurbG im Wahltermin jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte nur eine Stimme hat, auch wenn er mehrere Teilnehmer vertritt. Teilnehmer, die nicht selbst in der Wahlversammlung anwesend sein können, werden daher zweckmäßig eine Person bevollmächtigen, die nicht selbst als Teilnehmer stimmberechtigt ist.

Die zu wählenden Mitglieder des Vorstandes und ihre Stellvertreter werden von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmern oder Bevollmächtigten gewählt. Gewählt sind diejenigen, die die meisten Stimmen erhalten.
Bamberg, 31.01.2024

gez. Joachim Block
Baudirektor
 

 

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien und Wählergruppen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen

Im Zusammenhang mit der am 9. Juni 2024 stattfindenden Europawahl teilen wir Folgendes mit:

Nach § 50 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes (BMG) darf die Gemeinde als Meldebehörde im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen den Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrade und Anschriften von Wahlberechtigten erteilen, die nach ihrem Lebensalter bestimmten Gruppen zugeordnet werden (sog. Gruppenauskunft). Die davon Betroffenenhaben das Recht, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen. Dieser Widerspruch kann bei der Meldebehörde eingelegt werden; er bedarf keiner Begründung, ist von keinen Voraussetzungen abhängig und gilt solange, bis er durch eine gegenteilige Erklärung widerrufen wird.

Die Gemeinde bzw. Meldebehörde darf, falls einer Datenübermittlung nicht widersprochen wurde, Daten nur in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorausgehenden Monaten übermitteln.

Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG i.V. mit § 50 Abs. 1 BMG widersprechen.

Ein Widerspruch gegen die Weitergabe von Daten ist bei Ihrem Einwohnermeldeamt der VGem. Weidenberg, Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg, z.Hd. Herrn Uwe Will, schriftlich oder per Mail an:  uwe.will@weidenberg.de einzureichen.



Bei Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung: 09278/9770.

Weidenberg, 18. Januar 2024

Hans Wittauer

Gemeinschaftsvorsitzender