Namensänderung Kind ...
... durch Eheschließung der Eltern
Wenn Sie heiraten und einen Ehenamen bestimmen, erhält Ihr Kind automatisch den Ehenamen als neuen Geburtsnamen. Solange das Kind unter 5 Jahren alt ist, geschieht das automatisch. Bei Kindern ab 5 Jahren ist eine gesonderte Anschlusserklärung (gebührenpflichtig) notwendig. Die Anschlusserklärung ist nicht an die Volljährigkeit gebunden.
... durch Einbenennung
Wenn Sie heiraten und ein oder mehrere Kinder in die Ehe mitbringen, besteht die Möglichkeit, den Nachnamen Ihres minderjährigen Kindes in den neu bestimmten Ehenamen zu ändern. Im Rahmen der Einbenennung kann Ihr Kind dann den neuen Familiennamen als Geburtsnamen führen.
Voraussetzungen dafür sind:
- Sie haben das Sorgerecht für Ihr Kind (alleiniges oder gemeinsames Sorgerecht).
- Ihr Kind wird in den neuen, gemeinsamen Haushalt aufgenommen.
- Alle Sorgebrechtigten müssen der Einbenennung samt der Namensänderung zustimmen.
... durch Namenserteilung
Wenn Sie als unverheiratete und allein sorgeberechtigte Mutter Ihrem Kind später den Namen des Vater erteilen wollen, ist dies unter Voraussetzung der Zustimmung des Vaters möglich. Die Zustimmung kann nur vor einem Standesbeamten oder ggf. vor einem Notar erklärt werden.
Bitte beachten Sie, dass jede Namensänderung unwiderruflich ist.
Neusortierung der Vornamen
Wenn Sie mehrere Vornamen führen, können Sie die Reihenfolge der Namen ändern. Wichtig: Nicht geändert werden darf die Schreibweise.
Weiterhin dürfen weder Namen hinzugefügt oder gestrichen werden. Außerdem bleibt die Reihenfolge der durch Bindestrich miteinander verbundenen Vornamen bestehen.
Ehename
Wenn Sie heiraten und einen Ehenamen bestimmen möchten, gibt es dafür verschiedene Möglichkeiten:
Gemeinsamer Name
Bei dieser Möglichkeit wählen Sie den Nachnamen des Partners, den Sie beide als gemeinsamen Ehenamen führen möchten. Dies kann der Geburtsname oder der aktuell geführte Familienname des Partners sein.
Doppelname
Der Partner, dessen Name nicht zum Ehenamen bestimmt wird, kann seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen voranstellen oder anfügen. Diese Erklärung kann auch erst später in der Ehe abgegeben werden. Die Hinzufügung eines Namens zum Ehenamen ist einmalig widerruflich. Wichtig: Führen Sie einen Doppelnamen, kann nur ein Namensbestandteil dem Ehenamen hinzugefügt werden.
Es besteht natürlich die Möglichkeit, dass Sie keinen Ehenamen bestimmen. Dann bleibt alles, wie es ist. Ein Ehename kann auch später in der Ehe durch eine nachträgliche Namenserklärung bestimmt werden. Diese Erklärung ist kostenpflichtig (die Bestimmung des Ehenamens während der Eheschließung ist kostenfrei).