Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg für das Jahr 2024

Aufgrund der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 VWGemO, Art. 40 ff. KommZG, sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO ) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg folgende

Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan 2024 wird hiermit festgesetzt.
Er schließt
    im Verwaltungshaushalt
    in den Einnahmen und Ausgaben mit        3.246.622 €
    im Vermögenshaushalt
    in den Einnahmen und Ausgaben mit           215.500 €
ab.    

§ 2

Kredite werden nicht aufgenommen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Verwaltungsumlage
1) Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2024 auf 2.834.572 € festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen.
2) Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30.06.2023 auf 9.386 Einwohner festgesetzt.
3) Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 302,00 € festgesetzt.

Investitionsumlage
Im Jahr 2024 wird keine Investitionsumlage festgesetzt.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 540.000 € festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.

Weidenberg, 09.02.2024
Hans Wittauer
Gemeinschaftsvorsitzender