Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg für das Jahr 2026

Aufgrund der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 VWGemO, Art. 40 ff. KommZG, sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO ) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg folgende Haushaltssatzung:

§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan 2026 wird hiermit festgesetzt.
Er schließt
    im Verwaltungshaushalt
    in den Einnahmen und Ausgaben mit        3.336.000 €
    im Vermögenshaushalt
    in den Einnahmen und Ausgaben mit           110.000 €
ab

§ 2
Kredite werden nicht aufgenommen.

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4
Verwaltungsumlage
1) Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2026 auf 2.818.200 € festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen.
2) Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 31.03.2025 auf 9.394 Einwohner festgesetzt.
3) Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 300,00 € festgesetzt.

Investitionsumlage
Im Jahr 2026 wird keine Investitionsumlage festgesetzt.

§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 556.000 € festgesetzt.

§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2026 in Kraft.

Weidenberg, 04.05.2026
Hans Wittauer
Gemeinschaftsvorsitzender