Neuregelung bei der Beantragung von Ausweisdokumenten

Gemäß dem Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass- und Ausweiswesen dürfen ab 1. Mai 2025 ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung von Ausweisdokumenten genutzt werden. Die Vorlage von papierbasierten Lichtbildern bei der Beantragung eines Personalausweises bzw. Reisepasses ist ab 1. Mai 2025 grundsätzlich nicht mehr zulässig. 
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass Bürgerinnen und Bürger möglichst die Wahl haben sollen, ob sie ein Lichtbild durch einen privaten Fotodienstleister anfertigen und dieser es verschlüsselt der Behörde zukommen lässt oder ob sie dieses direkt bei der Behörde anfertigen lassen. Unsere Bürgerinnen und Bürger können ab 1. Mai 2025 das Lichtbild bei der Beantragung ihrer Ausweisdokumente bei uns in der Behörde erstellen lassen. 
Bitte bedenken Sie, dass der Service und Zeitansatz für die Erstellung eines Lichtbildes in einem Fotostudio nicht gleichzusetzen ist mit einer automatisierten Fotoerstellung in unserer Behörde.

Diese Neuregelung wird zum 01.05.2025 bundesweit umgesetzt. Bei einer bundesweiten und gleichzeitigen Umstellung von Verfahren kommt es sicherlich vor, dass nicht alles von Anfang an reibungslos läuft - und dies im Hinblick auf die nahenden Sommermonate. Bitte berücksichtigen Sie deshalb bei Ihrer Planung zur Beantragung neuer Ausweisdokumente, den Termin mit mehr Vorlauf als gewöhnlich zu buchen (termin.weidenberg.de). Nach Rücksprache im Passamt sind auch individuelle Terminvereinbarungen außerhalb der Öffnungszeiten möglich.
Da bei Systemausfall oder technischen Hürden keine Alternative in unserer Behörde angeboten werden kann, empfehlen wir Kurzentschlossenen die Lichtbilderstellung bei einem privaten Fotodienstleister.

Generell gilt: Nach dem Urlaub ist vor dem Urlaub!
Prüfen Sie regelmäßig und zeitig die Gültigkeit Ihrer Ausweisdokumente und die Ihrer Angehörigen. So steht einem entspannten Start in die Urlaubs-Saison 2025 nichts im Wege.