Änderung der Bekanntmachungsart in den Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz

Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken

Änderung der Bekanntmachungsart in den Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchten wir Sie über eine wichtige Änderung hinsichtlich der Art der öffentlichen Bekanntmachung in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) informieren.

Was hat sich zum 01. Juli 2026 geändert?

Ab dem 01. Juli 2026, werden alle öffentlichen oder ortsüblichen Bekanntmachungen und Auslegungen in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz ausschließlich auf der Internetseite der zuständigen oberen Flurbereinigungsbehörde, des Amtes für Ländliche Entwicklung Oberfranken (https://www.ale-oberfranken.bayern.de/399344/index.php), veröffentlicht und somit für die Beteiligten eines Verfahrens zugänglich gemacht.

Die Flurbereinigungsgemeinde wird zukünftig nur noch einen Hinweis, der auf die öffentliche Bekanntmachung auf der Internetseite der oberen Flurbereinigungsbehörde aufmerksam macht, veröffentlichen.

Durch diesen Hinweis sollen die Beteiligten eines Verfahrens nach dem FlurbG die Möglichkeit erhalten, auf einem weiteren Weg Kenntnis von der Bekanntmachung bzw. Auslegung zu nehmen. Zusätzlich haben die Beteiligten die Möglichkeit mit einer Newsletter-Funktion, über neue Inhalte auf dem Laufenden zu bleiben. Ferner werden wir die Beteiligten z.B. im Rahmen von Teilnehmerversammlungen und Projektinformationen wiederholt auf die Bekanntmachungen hinweisen. Auf diese Weise bleibt die Bürgerbeteiligung gesichert.

Mit freundlichen Grüßen

Winkler
Amtsleiter