Aufgrund der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 VWGemO, Art. 40 ff. KommZG, sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO ) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan 2025 wird hiermit festgesetzt.
Er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.196.000 €
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 156.000 €
ab.
§ 2
Kredite werden nicht aufgenommen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Verwaltungsumlage
1) Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2025 auf 2.700.126 € festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen.
2) Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30.06.2024 auf 9.441 Einwohner festgesetzt.
3) Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 286,00 € festgesetzt.
Investitionsumlage
Im Jahr 2025 wird keine Investitionsumlage festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 532.000 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.
Weidenberg, 08. Januar 2025
Hans Wittauer
Gemeinschaftsvorsitzender