Adoption
In Deutschland sind die Familiengerichte für das Adoptionsverfahren zuständig. Das gilt ebenso für die Anerkennung einer ausländischen Adoption.
Scheidung anerkennen lassen
Für Scheidungen sind in Deutschland die Familiengerichte zuständig.
Wenn Sie im Ausland geschieden wurden, muss diese Scheidung erst in Deutschland anerkannt werden. Wir beraten Sie gern, welche Behörde dafür zuständig ist.
Vaterschaft anerkennen
Eine rechtlich verbindliche Vaterschaft muss öffentlich beurkundet werden. Sie können diese Erklärung entweder beim zuständigen Jugendamt oder bei uns anerkennen und beurkunden lassen. Dies ist bereits vor der Geburt möglich und bedarf in beiden Fällen (vor und nach der Geburt) der Zustimmung der Mutter. Deshalb müssen zur Vaterschaftsanerkennung auch beide Elternteile vorsprechen.
Möchten Sie auch eine Sorgeerklärung abgeben, übernimmt das nur das zuständige Jugendamt. Hier empfiehlt es sich, die Sorgeerklärung und die Anerkennung der Vaterschaft gemeinsam beim Jugendamt abzugeben und zu erklären, um sich Behördengänge zu sparen.