Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes vom 31. Juli 2009

Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409):

Einleiten von Abwasser aus der Kläranlage Untersteinach, von Mischwasser aus Mischwasserentlastungen im Einzugsgebiet der Kläranlage Untersteinach und von Niederschlagswasser aus Regenwasserkanälen in verschiedene Vorfluter durch den Markt Weidenberg

Der Markt Weidenberg beabsichtigt, das Abwasser aus der Kläranlage Untersteinach, das Mischwasser aus Mischwasserentlastungen im Einzugsgebiet der Kläranlage Untersteinach und das Niederschlagswasser aus Regenwasserkanälen in verschiedene Vorfluter zu leiten.

Das Vorhaben beinhaltet eine Gewässerbenutzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 WHG. Der Markt Weidenberg hat infolgedessen die Erteilung einer gehobenen Erlaubnis nach § 15 WHG für die vorgenannte Einleitung beantragt.

Pläne und Beilagen, aus denen sich Art und Umfang des Vorhabens ergeben, liegen während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus des Marktes Weidenberg, Rathausplatz 2, 95466 Weidenberg, Zimmer Nr. 16 zur Einsichtnahme aus. 
Die Auslegungsfrist beginnt am 02.04.2024 und endet am 02.05.2024.

Einwendungen oder Stellungnahmen von Vereinigungen gem. Art. 73 Abs. 4 Satz 5 BayVwVfG gegen das Vorhaben können bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift im Rathaus des Marktes Weidenberg oder im Landratsamt Bayreuth, Markgrafenallee 5, 95448 Bayreuth, Zimmer Nr. 232 erhoben werden.


Es wird darauf hingewiesen,

  • dass die erhobenen Einwendungen in einem Erörterungstermin, der mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht wird, behandelt werden;
     
  • dass bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin ohne ihn verhandelt werden kann,
     
  • dass die Personen, die Einwendungen erhoben haben oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von einem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können,
     
  • die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann,

      wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.

Die Bekanntmachung wird zusammen mit den Planunterlagen auch auf folgender Internetseite des Marktes Weidenberg eingestellt: „https://markt-Weidenberg.de/verwaltung-politik/rathaus/amtliche-bekanntmachungen“.
Maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen.

Weidenberg, den 18. März 2024
Hans Wittauer
Gemeinschaftsvorsitzender
 

PDF-Links der Unterlagen:

Ergänzungsunterlagen_WRV_Untersteinach-15_10_2021 als PDF mit ca. 26 MB

Unterlagen_WR als PDF mit ca. 38 MB