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Herzlich willkommen auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg

Hier finden Sie alle Infos rund um die Verwaltungsgemeinschaft und Ihre vier Mitgliedsgemeinden Emtmannsberg, Kirchenpingarten, Seybothenreuth und Markt Weidenberg.

>> Hier kommen Sie direkt zu den neuesten amtlichen Bekanntmachungen und Informationen aus dem Rathaus und dem Bauamt.

>> Eine persönliche Vorsprache im Einwohnermeldeamt, Passamt und Standesamt ist nur mit einer vorherigen Terminvereinbarung möglich. Hier kommen Sie direkt zum Einwohnermeldeamt, Passamt und Standesamt sowie zu den Informationen des Bürgerserviceportals.

 


Aktuelles

Sabrina Macht (Mitte links) und Franziska Weiß (Mitte rechts) schlossen im Mai die Fachqualifizierung der Bayerischen Verwaltungsschule zur Verwaltungsfachkraft beide mit der Note 1 auf Rang 8 und Rang 10 unter 433 Prüflingen aus ganz Bayern ab. Der Beschäftigtenlehrgang I stellt eine Weiterqualifizierung dar und ist Voraussetzung für die Wahrnehmung von Aufgaben, die mit denen der Beamten der Zweiten Qualifikationsebene vergleichbar sind.

Am 8. Oktober 2023 findet die Landtags- und Bezirkswahl statt. Für diesen Wahltag werden wieder ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt. In jedem der Stimm- und Briefwahlbezirke in den Mitgliedsgemeinden der VG Weidenberg ist ein eigenständiger Wahlvorstand, bestehend aus Wahlvorsteher und Schriftführer und deren Stellvertretern sowie Beisitzern, eingesetzt. Der gesamte Wahlvorstand ist für die reibungslose und ordnungsgemäße Durchführung der Wahl im Stimmbezirk und für die Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse zuständig.

Vollzug der Wasserhaushaltsgesetze, Einleiten von Niederschlagswasser aus Baugebiet „Stockäcker“ in einen namenlosen Graben zum Goldbach durch die Gemeinde Kirchenpingarten

Das Landratsamt Bayreuth erteilt der Gemeinde Kirchenpingarten die widerrufliche gehobene Erlaubnis zur Einleitung von Niederschlagswasser (Abwasser) von einer undurchlässig befestigten Fläche aus dem Baugebiet „Stockäcker“ in einen namenlosen Graben zum Goldbach.

Vollzug der Wassergesetze;
Wasserverein Eckartsreuth, Gemeinde Kirchenpingarten

Festsetzung eines Wasserschutzgebietes

Zum Schutz der Wasserversorgung wurde durch das Landratsamt Bayreuth am 17.09.1979 eine Verordnung zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Quellen Eckartsreuth erlassen. Diese Verordnung ist an die aktuellen Anforderungen und an das aktuelle Muster einer Wasserschutzgebietsverordnung anzupassen. Ein entsprechender Antrag ging im Landratsamt Bayreuth am 06.04.2021 ein.

Speziell für Landwirt:innen gibt es am 07.05.2023 um 14:00 eine Führung mit Prof. Johanna Pausch, Lehrstuhl der Agrarökologie der Universität Bayreuth, Daniel Spaderna vom Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken und Reinhard Wesinger vom GeoTeam durch die Ausstellung „Die dünne Haut der Erde - Unsere Böden“. Mit den Bewirtschafter:innen der fruchtbaren Böden sollen die Möglichkeiten zum sorgfältigen Umgang anhand von Forschungsergebnissen diskutiert werden. Die Ausstellung bietet Einblicke in den Boden, die uns sonst verwehrt bleiben.

Wer den Online-Ausweis verwenden möchte, ihn aber erst noch aktivieren muss, kann das ohne Gang aufs Passamt erledigen. Der Code für die Aktivierung und die neue PIN für den Online-Ausweis kommen per Post nach Hause. Für viele digitale Verwaltungsleistungen und geschäftliche Angelegenheiten im Internet wird ein digitaler Identitätsnachweis benötigt. Dafür gibt es den deutschen Online-Ausweis im Chip des Personalausweises, des elektronischen Aufenthaltstitels und der eID-Karte für Bürger der Europäischen Union. 

... in Zusammenhang mit den am 08. Oktober 2023 stattfindenden Landtags- und Bezirkswahlen teilen wir Folgendes mit:
Nach § 50 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes (BMG) darf die Gemeinde als Meldebehörde im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen den Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrade und Anschriften von Wahlberechtigten erteilen, die nach ihrem Lebensalter bestimmten Gruppen zugeordnet werden (sog. Gruppenauskunft). Die davon Betroffenenhaben das Recht, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen.

... der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg vom 23. Januar 2023
Die Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg erlässt aufgrund von Art. 10 Abs. 2 Verwaltungsgemeinschaftsordnung (VGemO) in Verbindung mit Art. 26 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und der Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung-GO) und Art. 13 Abs. 1 des Bayerischen Archivgesetzes (BayArchivG) vom 22. Dezember 1989 (GVBl S. 710), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 16. Dezember 1999 (GVBl. S. 521), folgende Satzung.