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Herzlich willkommen auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg

Hier finden Sie alle Infos rund um die Verwaltungsgemeinschaft und Ihre vier Mitgliedsgemeinden Emtmannsberg, Kirchenpingarten, Seybothenreuth und Markt Weidenberg.

>> Hier kommen Sie direkt zu den neuesten amtlichen Bekanntmachungen und Informationen aus dem Rathaus und dem Bauamt.

>> Eine persönliche Vorsprache im Einwohnermeldeamt, Passamt und Standesamt ist nur mit einer vorherigen Terminvereinbarung möglich. Hier kommen Sie direkt zum Einwohnermeldeamt, Passamt und Standesamt sowie zu den Informationen des Bürgerserviceportals.


Landtags- und Bezirkswahl 2023, Wahlbenachrichtigung und Briefwahlunterlagen

Bis spätestens 17. September bekommen alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern automatisch per Post die Wahlbenachrichtigung für die Landtags- und Bezirkswahl 2023 zugesandt. Bitte achten Sie darauf, dass Sie als wahlberechtigte/r Bürger/in eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben.

Jeder Wahlberechtigte darf bei der Landtags- und Bezirkswahl, neben der Möglichkeit der Urnenwahl, auch per Briefwahl wählen. Der Antrag hierfür (Wahlscheinantrag) muss spätestens bis zum 6. Oktober 2023 um 15:00 Uhr im Wahlamt eingetroffen sein. Sie können Ihre Briefwahlunterlagen entweder durch Ausfüllen der Rückseite auf der Wahlbenachrichtigung und Rückversand per Post (kostenfrei) anfordern, oder aber über das Bürgerserviceportal auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg oder per QR-Code. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen dann auf dem Postweg zugestellt.

Möglich ist auch eine persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen beim Wahlamt der Gemeinde. Hierfür ist eine Terminvereinbarung unter Telefon 09278 / 977-0 oder 977-10 notwendig.
Aufgrund der zu erwartenden hohen Briefwahlbeteiligung wird darum gebeten, möglichst von einer persönlichen Abholung abzusehen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte Ihrem Wahlbenachrichtigungsbrief.
Sie können auch Ihre Briefwahlunterlagen im Bürgerserviceportal/Wahl beantragen.


Aktuelles

Am 8. Oktober 2023 findet die Landtags- und Bezirkswahl statt. Für diesen Wahltag werden wieder ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt. In jedem der Stimm- und Briefwahlbezirke in den Mitgliedsgemeinden der VG Weidenberg ist ein eigenständiger Wahlvorstand, bestehend aus Wahlvorsteher und Schriftführer und deren Stellvertretern sowie Beisitzern, eingesetzt. Der gesamte Wahlvorstand ist für die reibungslose und ordnungsgemäße Durchführung der Wahl im Stimmbezirk und für die Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse zuständig.

Speziell für Landwirt:innen gibt es am 07.05.2023 um 14:00 eine Führung mit Prof. Johanna Pausch, Lehrstuhl der Agrarökologie der Universität Bayreuth, Daniel Spaderna vom Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken und Reinhard Wesinger vom GeoTeam durch die Ausstellung „Die dünne Haut der Erde - Unsere Böden“. Mit den Bewirtschafter:innen der fruchtbaren Böden sollen die Möglichkeiten zum sorgfältigen Umgang anhand von Forschungsergebnissen diskutiert werden. Die Ausstellung bietet Einblicke in den Boden, die uns sonst verwehrt bleiben.

Wer den Online-Ausweis verwenden möchte, ihn aber erst noch aktivieren muss, kann das ohne Gang aufs Passamt erledigen. Der Code für die Aktivierung und die neue PIN für den Online-Ausweis kommen per Post nach Hause. Für viele digitale Verwaltungsleistungen und geschäftliche Angelegenheiten im Internet wird ein digitaler Identitätsnachweis benötigt. Dafür gibt es den deutschen Online-Ausweis im Chip des Personalausweises, des elektronischen Aufenthaltstitels und der eID-Karte für Bürger der Europäischen Union. 

... in Zusammenhang mit den am 08. Oktober 2023 stattfindenden Landtags- und Bezirkswahlen teilen wir Folgendes mit:
Nach § 50 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes (BMG) darf die Gemeinde als Meldebehörde im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen den Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrade und Anschriften von Wahlberechtigten erteilen, die nach ihrem Lebensalter bestimmten Gruppen zugeordnet werden (sog. Gruppenauskunft). Die davon Betroffenenhaben das Recht, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen.

Definition einer Gewässerkulisse für Gewässerrandstreifen bzw. vertiefte Überprüfung der Gew.III-Kulisse
Seit dem 1. August 2019 besteht laut Bayerischem Naturschutzgesetz (Art. 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3) ein gesetzliches Verbot der acker- und gartenbaulichen Nutzung auf Gewässerrandstreifen. Zur Unterstützung der Landwirte und zur Einschätzung hinsichtlich der Notwendigkeit von Gewässerrandstreifen wurde in einem ersten Schritt eine Gewässerkulisse für die Gewässer erster und zweiter Ordnung erstellt. Nun soll diese Kulisse durch die Wasserwirtschaftsverwaltung auch für Gewässer dritter Ordnung erarbeitet werden.

Das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Gemeindegebiet unterliegt einer gemeindlichen Jahresaufwandsteuer nach Maßgabe der entsprechenden Satzung. Maßgebend ist das Kalenderjahr. Die Steuerpflicht entfällt, wenn ihre Voraussetzungen nur in weniger als drei aufeinander folgenden Kalendermonaten erfüllt werden.

Die Haushaltssatzung des Mittelschulverbands Weidenberg für 2022 wurde im Amtsblatt des Landkreises Bayreuth Nr. 12 vom 13.06.2022 öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung kann während des ganzen Jahres in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg, während der allgemeinen Geschäftsstunden eingesehen werden.

Hans Wittauer
Mittelschulverbandsvorsitzender