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Aktuelle Informationen

Ablesung der Wasserzähler für das Jahr 2024

Im Februar 2025 wird die Jahresabrechnung 2024 für die Wasser- und Abwassergebühren erstellt.
Dazu ist die Ablesung der Wasserzähler erforderlich.
Die Bürgerinnen und Bürger wurden mit Schreiben vom 12.12.2024 aufgefordert, den Zählerstand selbständig zum 31.12. abzulesen und diesen der VG Weidenberg bis zum 07.01.2025 mitzuteilen.
Sollten Sie Ihren Zählerstand bisher noch nicht gemeldet haben, bitten wir Sie, dies zu erledigen, da wir sonst den Verbrauch für die Jahresabrechnung nur schätzen können. Hauseigentümer, bei denen bereits ein Funkwasserzähler eingebaut wurde, haben keine Ablesekarte erhalten. Die Ablesung erfolgt automatisch durch unsere Wasserwarte.

Im Zuge der Ablesung der Wasserzähler treten immer wieder Fälle auf, bei denen durch tropfende Wasserhähne, defekte Spülkästen und Leitungen oder Defekten an Heizungsanlagen usw. extreme Mehrverbräuche festgestellt werden. In Ihrem eigenen Interesse können wir Ihnen nur empfehlen, monatlich einen Blick auf Ihre Wasserzähler zu werfen, um Differenzen schnell zu erkennen und beheben zu können.

Das Steueramt der VG Weidenberg steht für Auskünfte zur Verfügung, 
Tel. 09278/977-76 Frau Lehmann.
Vielen Dank für Ihre Mitwirkung.

Weidenberg, 12. Dezember 2024
Hans Wittauer
Gemeinschaftsvorsitzender
 

Hundesteuer 2025

Das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Gemeindegebiet unterliegt einer gemeindlichen Jahresaufwandsteuer nach Maßgabe der entsprechenden Satzung. Maßgebend ist das Kalenderjahr.
Die Steuerpflicht entfällt, wenn ihre Voraussetzungen nur in weniger als drei aufeinander folgenden Kalendermonaten erfüllt werden.

Mit dieser Bekanntmachung werden alle Hundehalter aufgefordert, noch nicht gemeldete steuerpflichtige Hunde unverzüglich der Verwaltungsgemeinschaft zu melden.
Zur Kennzeichnung eines jeden angemeldeten Hundes gibt die Verwaltungsgemeinschaft ein Hundezeichen aus.
Der steuerpflichtige Hundehalter soll den Hund unverzüglich bei der Verwaltungsgemeinschaft abmelden, wenn er ihn veräußert oder der Hund verendet ist, eingeschläfert wurde, wenn der Hund entlaufen und nicht mehr zurückgekehrt ist, oder wenn der Halter aus der Verwaltungsgemeinschaft weggezogen ist.

Fallen die Voraussetzungen für eine Steuervergünstigung weg oder ändern sie sich, so ist das der Verwaltungsgemeinschaft unverzüglich anzuzeigen.

Das Steueramt der VG Weidenberg steht für Auskünfte zur Verfügung, 
Tel. 09278/977-76 Frau Lehmann.

Weidenberg, 12. Dezember 2024
Hans Wittauer
Gemeinschaftsvorsitzender
 

Herstellungsbeiträge für Wasser und Kanal

Die Gemeinde erhebt zur Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung der Entwässerungs- bzw. Wasserversorgungseinrichtung einen Beitrag. Dieser Beitrag wird nach der Grundstücks- und der Geschossfläche der vorhandenen Gebäude berechnet.

Bei Änderungen dieser Flächen, z.B. durch einen Dachgeschossausbau, sind die Beitragsschuldner verpflichtet, der Gemeinde die für die Höhe der Schuld maßgeblichen Veränderungen unverzüglich zu melden und über den Umfang dieser Veränderungen Auskunft zu erteilen.

Sollten sich auf Ihrem Grundstück Veränderungen ergeben haben, bitten wir Sie uns diese zu melden.

Das Steueramt der VG Weidenberg steht für Auskünfte zur Verfügung, 
Tel. 09278/977-40 Frau Weiß.
Vielen Dank für Ihre Mitwirkung.

Weidenberg, 12. Dezember 2024
Hans Wittauer
Gemeinschaftsvorsitzender