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Herzlich willkommen auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg

Hier finden Sie alle Infos rund um die Verwaltungsgemeinschaft und Ihre vier Mitgliedsgemeinden Emtmannsberg, Kirchenpingarten, Seybothenreuth und Markt Weidenberg.

>> Hier kommen Sie direkt zu den neuesten amtlichen Bekanntmachungen und Informationen aus dem Rathaus und dem Bauamt.

>> Eine persönliche Vorsprache im Einwohnermeldeamt, Passamt und Standesamt ist nur mit einer vorherigen Terminvereinbarung möglich. Hier kommen Sie direkt zum Einwohnermeldeamt, Passamt und Standesamt sowie zu den Informationen des Bürgerserviceportals.


 

Aktuelles

Wir sprechen allen Konfirmandinnen, Konfirmanden und Kommunionskinder aus den Bereichen der Gemeinden Emtmannsberg, Kirchenpingarten, Seybothenreuth und des Marktes Weidenberg die herzlichsten Glückwünsche zum bevorstehenden Fest aus, wünschen allen Familien einen schönen und feierlichen Tag und den Kindern und Jugendlichen Gottes Segen für den weiteren Lebensweg.

Weidenberg, im April 2025

Hans Wittauer
Erster Bürgermeister
Markt Weidenberg

Gerhard Herrmannsdörfer
Erster Bürgermeister
Gemeinde Emtmannsberg

Bei einem Wohnungswechsel in eine andere Gemeinde oder auch innerhalb der Gemeinde bitten wir, die melderechtlichen Vorschriften einzuhalten.

Danach muss ein Wohnungswechsel gem. § 17 Bundesmeldegesetz innerhalb zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde angezeigt werden.

Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass dies auch unter gewissen Voraussetzungen, bei einem dauerhaften Umzug in ein Seniorenheim oder ähnliche Einrichtungen, gilt.

Das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Gemeindegebiet unterliegt einer gemeindlichen Jahresaufwandsteuer nach Maßgabe der entsprechenden Satzung. Maßgebend ist das Kalenderjahr. Die Steuerpflicht entfällt, wenn ihre Voraussetzungen nur in weniger als drei aufeinander folgenden Kalendermonaten erfüllt werden.